Bewerbung für das Deutschlandstipendium
Voraussetzung für das Deutschlandstipendium sind exzellente Leistungen und ein überdurchschnittliches Engagement. Bewerben können sich sowohl deutsche als auch internationale Studierende.
Voraussetzung für das Deutschlandstipendium sind exzellente Leistungen und ein überdurchschnittliches Engagement. Bewerben können sich sowohl deutsche als auch internationale Studierende.
Das Deutschlandstipendium soll ausgewählten, besonders begabten und engagierten Studierenden, die neben exzellenten Studienleistungen auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen oder erfolgreich Hindernisse im eigenen Lebens- und Bildungsweg gemeistert haben, in der Regel für die Dauer eines Jahres eine verlässliche zusätzliche Finanzierungsquelle bieten.
Die Höhe des Deutschlandstipendiums beträgt 3.600 Euro pro Jahr, wobei jeweils die Hälfte dieses Betrags von privaten Förderern – Unternehmen, Stiftungen, Vereinen, Alumni, Hochschulangehörigen oder Privatpersonen – und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) getragen wird. Das Stipendium wird in Raten von monatlich 300 Euro ausbezahlt.
Kriterien:
1. Schritt: Einreichen der Bewerbung
Bewerberinnen und Bewerber können ihre Bewerbungsunterlagen voraussichtlich von März bis Anfang April 2025 elektronisch einreichen. Die genauen Termine werden hier bekanntgegeben. Alle nicht frist- und formgerecht eingereichten Bewerbungen konnten keine Berücksichtigung finden.
Die nächste Vergabe von Deutschlandstipendien findet zum Sommersemester 2025 statt.
FAQ:
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Deutschlandstipendium an der LMU haben wir in den FAQ (PDF, 328 KB) für Sie zusammengestellt. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, können Sie uns gerne eine E-Mail schreiben.
Über die monatliche Förderung von 300 Euro hinaus bieten einige Stipendiengeber ein Zusatzprogramm für ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten an. Dies sind zum Beispiel Unternehmensführungen oder eigene Netzwerkangebote. Studierende sind nicht zur Teilnahme an diesen Angeboten verpflichtet, obgleich diese für sie häufig einen Mehrwert haben — beispielsweise durch das Knüpfen neuer Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern.
Zudem lädt die LMU alle Förderer und Geförderten zur feierlichen Überreichung der Deutschlandstipendien ein. Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten rechtzeitig eine Einladung.
Laut Stipendienprogramm-Gesetz ist es Stipendiengeber gestattet, beratend am Auswahlverfahren teilzunehmen. Wenn die Bewerberinnen und Bewerber dem zustimmen, können Förderer auf Wunsch auch Einblick in die anonymisierten Bewerbungsunterlagen der vorausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten erhalten. Die Förderer können auf diese Weise aber nicht die Identität feststellen und nur Anmerkungen zu den Qualifikationen abgeben. Wenn Studierende für eine Förderung mit dem Deutschlandstipendium ausgewählt werden, können sie zudem wählen, ob ihre Kontaktdaten an ihren Förderer weitergegeben werden.
Richtlinien für die Vergabe des Deutschlandstipendiums (PDF, 231 KB)